Einführung der Bezahlkarte in Lohmar
Bildquelle: Philipp von Ditfurth/dpa
„Einführung der Bezahlkarte? – Nein, danke!“
Zur Einführung der Bezahlkarte gibt es keine Vorgabe einer bestimmten Frist. Von daher ist davon auszugehen, dass sich weitere Städte und Kommunen nun mit einer möglichen Einführung beschäftigen und sich nach Prüfung dann dagegen entscheiden werden. Es sind jedenfalls zurzeit kontinuierlich immer mehr, die sich dagegen entscheiden:
Aktuell (28.01.26) haben sich von 396 politisch selbstständigen Städten und Kommunen in NRW 195 – und damit fast die Hälfte auf der Basis der Opt.-Out-Regelung gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden, viele Kommunen auf Beschlussvorlage der Verwaltung.
„Es gibt keine Wahl, die Karte muss eingeführt werden.“
Schon vor Bekanntwerden der Opt.-Out-Regelung haben sich folgende Städte gegen die Einführung der Bezahlkarte entschieden: Aachen, Bochum Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Kleve, Köln, Oberhausen, Paderborn, Schwerte, Selm
Quelle: Homepage Flüchtlingsrat NRW
Für die Sitzung des Sozialausschusses am 21.01.26 hatten CDU und SPD den Antrag gestellt, die finanziellen Auswirkungen bei Einführung einer Bezahlkarte in Lohmar zu prüfen.
Kurzer Überblick
Die Verwaltung konnte finanzielle Mehrbelastungen für Lohmar ausschließen, da das Land NRW eine komplette Kostenerstattung zugesichert habe. Daraufhin hat die CDU für die Koalition die Einführung beantragt. In namentlicher Abstimmung haben die Antragsteller CDU und SPD und die AFD der Einführung zugestimmt. Die Grünen und die UWG haben gegen die Einführung der Bezahlkarte gestimmt.
Betroffener Personenkreis sind alle Flüchtlinge in Lohmar, die um ca. 20% reduzierte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, zukünftig also auch Flüchtlinge aus der Ukraine.
Durchführung: „Die Bezahlkarte ersetzt sowohl Bargeldauszahlungen als auch Überweisungen auf private Bankkonten.“ (zitiert aus der Antragsbegründung)
Zielsetzungen für die Betroffenen: Fehlanreize reduzieren, zweckentsprechende Verwendung sicherstellen. (s.o.)
Damit wird pauschal Missbrauch unterstellt und mit der Art und Weise der Leistungsgewährung eine politische Zielsetzung verfolgt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verfassungswidrig.
Die Flüchtlinge bargeldlos zu stellen hätte vielfältige nachteilige Folgen in der Lebensführung und Existenzsicherung, u.a. aber auch für die Integrationsbemühungen. Die angesprochene pauschale Regelung (50 € Erwachsene, 10 € Minderjährige) berücksichtigt nicht den individuellen Bedarf. Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung rechtswidrig.
Erforderlich ist die permanente Einzelfallprüfung.
Zum Hintergrund
Das AsylbLG ist 1992 als Ergebnis im Asylkompromiss mit der ausdrücklichen Begründung geschaffen worden, man wolle mit der gezielten Schlechterstellung der hier lebenden Flüchtlinge eine abschreckende Wirkung für Deutschland als Fluchtland erzielen.
Namhafte Persönlichkeiten und auch beide Kirchen haben sich damals gegen diese Politik gewandt und auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit und die Unvereinbarkeit mit Artikel 1 unserer Verfassung hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt und festgestellt, dass es nicht mit der Würde des Menschen vereinbar ist, die Personengruppe der Flüchtlinge pauschal durch Schlechterstellung für politische Ziele zu missbrauchen.
Die Bezahlkarte ist 2024 neu in das ASylbLG aufgenommen worden. In der Drucksache 20/110006 des Deutschen Bundestages ist zu dieser Gesetzesänderung deshalb auch auf Seite 102 ausgeführt, „…dass es der Leistungsbehörde bei der Leistungserbringung … zukünftig freisteht, die Bedarfe durch Geldleistungen oder mittels Bezahlkarte zu decken. Der Leistungsbehörde wird insofern hinsichtlich der Art der Leistungserbringung ein Ermessen eingeräumt. Die ist sinnvoll, um örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen Rechnung zu tragen.“
Es ist also mit der Einführung der Bezahlkarte eine individuelle Bedarfsprüfung durchzuführen.
Hamburg hatte die Bezahlkarte als erste Stadt eingeführt und pauschal gleiche Bargeldbeträgen (Erwachsene 50 €, Minderjährige 10 €) ausgezahlt. Dazu das Sozialgericht Hamburg in seinem Beschluss v. 18.07.25: „Und auch wenn der Behörde ein weiter Ermessensspielraum zuzugestehen sein wird, ist damit zwingend verbunden, dass die Entscheidung sich nach den „örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen“ richtet, und damit insbesondere auch in der Person des Leistungsberechtigten liegende Besonderheiten (z.B. Alter, Behinderung, Krankheit, Alleinerziehung) berücksichtigt, mithin eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist.“ ( Az: S 7 AY 410/24 ER, S. 5f)
Die Rechtsprechung aus Hamburg ist in NRW nicht bindend, die Argumentation wurde aber aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes abgeleitet und dürfte von daher auch in NRW nicht anders sein.
In NRW haben CDU und Bündnis90/Die Grünen am 18.12.24 die Gesetzesänderung beschlossen, die die rechtssichere Einführung einer Bezahlkarte ermöglichen sollte. Die zuständige Ministerin hat die einheitliche und flächendeckende Einführung der Bezahlkarte angekündigt. Durch die ebenfalls in NRW eingeführte sog. Opt-Out-Regelung haben Kommunen aber auch die Möglichkeit, „…sich aktiv gegen die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende auszusprechen.“ (Drucksache des Landtags NRW, 18/14966)
Bis zum 31.05.25 hatten sich bereits 93 Kommunen gegen die Einführung der Bezahlkarte ausgesprochen. Von den 369 Kommunen sind es aktuell 161, die sich entweder aus Gründen der Haltung oder aber auch wegen des erheblichen personellen Mehraufwandes im Rahmen der erforderlichen Einzelfallprüfung gegen die Einführung entschieden haben.
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In Lohmar wurde in der Sitzung von Seiten der Grünen vorgetragen, dass die Einführung kein „Muss“ ist und man sich auch bewusst – wie bereits ca. 40 % der Kommunen in NRW – gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden kann. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die angedachte pauschale Regelung auch in NRW rechtswidrig ist und die erforderliche Einzelfallprüfung zu erheblichem Mehraufwand und damit zu Mehrkosten führen wird.
Der zuständige Dezernent verwies aber darauf, dass das Land versichert habe, für alle zusätzlichen Kosten aufzukommen, so dass der Stadt keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Das sind zwar auch Steuergelder, aber eben nicht für die Stadt Lohmar.
Mit dieser Aussage des Dezernenten war für die CDU der Prüfantrag zur Einführung der Bezahlkarte und die evtl. finanziellen Folgen erledigt und die CDU hat für die Koalition die Einführung der Bezahlkarte beantragt. Auf Antrag der Grünen wurde namentlich abgestimmt: CDU und SPD haben sich zusammen mit der AFD für die Einführung ausgesprochen, die Grünen und die UWG waren dagegen.
Aus Sicht der Flüchtlingsinitiative Lohmar-Siegburg e.V. erschwert diese Entscheidung den Alltag und damit die Integration der hier lebenden Flüchtlinge immer dann, wenn die Bezahlkarte nicht gelesen werden kann oder Bargeld Voraussetzung für die Teilhabe ist, z.B.:
Sind Online-Einkäufe oder Einkäufe im Sozialkaufhaus noch möglich?
Kann der Handyvertrag noch bezahlt werden?
Akzeptieren alle Läden die Bezahlkarte?
Können Beiträge für Ausflüge und Material in der Schule noch bezahlt werden?
Können Zuzahlungen bei Medikamenten geleistet werden?
Wo kann der Flüchtling die Deckung seiner Karte checken?
Kann der Rechtsanwalt noch bezahlt werden, hat der Anwalt ein entsprechendes Lesegerät?
Die Einführung der Bezahlkarte ist aus unserer Sicht kein Beitrag im Rahmen des städtischen Projektes der „Willkommenskultur“, das auf Integration zielt. Die bisherige sehr erfolgreiche Integrationsarbeit in Lohmar wird mit dieser Maßnahme belastet.
Wir werden im Rahmen unserer Möglichkeiten auf die Notwendigkeit der individuellen Einzelfallprüfung achten und den Prozess unterstützend begleiten.
FI-Lohmar-Siegburg e.V.
Der Vorstand
Einführung der Bezahlkarte in Lohmar auf Beschluss von CDU und SPD zusammen mit der AFD v. 21.01.26:
„Die Einführung verursacht keine Mehrkosten!“
Nur in anderen Kommunen! Hier einige Beispiele von Kommunen, die die Einführung begründet abgelehnt haben:
Stadtverwaltung Leverkusen
„Die Einführung führt zu einem erheblich erhöhten Verwaltungsaufwand, da jede Umstellung auf die Karte einen individuellen Verwaltungsakt mit vorheriger Anhörung erfordert. Dieser Prozess muss die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen und das pflichtgemäße Ermessen der Verwaltung gewährleisten, was durch Rechtsmittel überprüfbar ist.
Insbesondere wurde die pauschale Begrenzung des Bargeldbetrages durch verschiedene Sozialgerichte (vgl. z.B.: SG Nürnberg, Beschluss v. 30.07.24, Az.: S II AY 15/24 ER; SG München, Beschluss v. 18.09.2024, Az.: S 16 AY 68/24 ER) als rechtswidrig eingestuft, da eine solche Beschränkung einer monatlichen individuellen Prüfung anhand rechtsstaatlicher Kriterien bedarf.
Zusätzlich müssen individuelle Mehrbedarfe, wie etwa Schulmaterialien, oder Zuzahlungen für Medikamente, ebenfalls geprüft und genehmigt werden.
Generell ist jede vom Leistungsnehmenden begründete externe Überweisung an Dritte genehmigungspflichtig. (…)
Die Vielfalt dieser verwaltungsrechtlichen Anforderungen macht die Umsetzung der Bezahlkarte in der Praxis besonders ressourcenintensiv und stellt die Verwaltung vor erhebliche organisatorische Herausforderungen.
Zwar wird die Einführung und Nutzung der Bezahlkarte vom Land finanziert, wobei die Erstattung der Kosten über die Bezirksregierung im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung erfolgt. Doch trägt die Kommune die Kosten für notwendige Fachverfahren, Schnittstellen sowie den zusätzlichen Personalbedarf selbst. Dies führt zu einer finanziellen Mehrbelastung, die weder durch das Land noch durch andere Zuschüsse ausgeglichen wird.
Durch die Einführung der Bezahlkarte wird ein bereits bestehendes und funktionierendes Leistungsgewährungssystem abgeschafft. Derzeit besitzen etwa 97% der Asylberwerber*innen in Leverkusen ein Girokonto.“
Stadtverwaltung Mönchengladbach
„Aus Sicht der Verwaltung würde die Bezahlkarte die gesellschaftliche Teilhabe und somit die Integration geflüchteter Menschen in Mönchengladbach erheblich einschränken und steht somit konträr zum Ziel der „Städtischen Gesamtstrategie“. Zudem ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt, dass das Land NRW lediglich die Kosten für die Bezahlkarten (Plastikkarten) sowie den Service des Dienstleisters übernehmen möchte., Etwaige zu erwartende Mehrkosten, beispielsweise für Schnittstellen zwischen in der Verwaltung bereits genutzten Fachverfahren (KDN) und dem Webportal des Dienstleisters sowie Personalkosten aufgrund des zu erwartenden Verwaltungsmehraufwandes werden nicht durch das Land getragen. Diese zusätzlichen Kosten würden in den Verantwortungsbereich der Kommune fallen. Durch die Nutzung der Opt.-Out-Regelung – sprich Beibehaltung des bisherigen Systems – werden keine derartigen Mehrkosten die Haushaltssituation der Stadt Mönchengladbach belasten.“
Im Mönchengladbach empfiehlt eine Vorlage der Stadtverwaltung dem Rat, die Bezahlkarte abzulehnen.
Stadtverwaltung Unna
„Da Asylberwerber*innen in der Regel schon kurzfristig nach Ankunft in der Kommune über ein Bankkonto verfügen und finanzielle Hilfen möglichst unkompliziert und unbürokratisch über dieses Konto erhalten können, entstehen mit der Einführung einer Bezahlkarte keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis. Im Vergleich zur Überweisung der Asylbewerberleistung auf ein Konto wird bei Einführung einer Bezahlkarte in mehrfacher Hinsicht ein höherer Aufwand erzeugt. Lediglich in dem Fall, dass Sachleistungen durch die Bezahlkarte ersetzt werden, könnte sich eine Entlastung ergeben. Um diese geht es im Regelfall der Sachbearbeitenden allerdings nicht.“
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Für die Kosten bei der Einführung Bezahlkarte sind im Haushalt des Landes N RW 10,4 Millionen Euro vorgesehen. Das sind auch Steuergelder. Durch den Verzicht auf die Einführung und die Inanspruchnahme der Landesmittel in aktuell 40 % der Kommunen werden bereits rund 4 Millionen Euro nicht benötigt, die nun für sinnvollere Maßnahmen verwendet werden können, z.B. für eine bedarfsgerechte Asylverfahrensberatung.
(Wiedergegeben und zitiert nach „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“, Stand 07.02.25)
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